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Scheckdiskont(ierung)Ankauf von Schecks durch eine Bank im Wege der Diskontierung, also wie beim Wechsel unter Abzug eines Zwischenzinses (Diskonts). In der Praxis sehr selten; manchmal bei Auslandsschecks. Die diskontierende Bank ist zur Rückbelastung berechtigt, wenn der Scheck nicht eingelöst wird.
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Weitere Begriffe : Genussrechtsverzinsung bei Genossenschaftsbanken | Hospitalismus | Sicherheitenüberprüfung | ||||||||||||||||||||||||||||
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