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Scheckdeckungsanfrage(Meist telefonische) Informationseinholung bei der bezogenen Bank nach der Deckung eines zur Zahlung entgegen zu nehmenden Schecks. Die Bank gibt die Auskunft nur unter Vorbehalt und dahingehend, dass im Zeitpunkt der Anfrage Deckung vorhanden ist bzw. der Scheck eingelöst wird.
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Weitere Begriffe : präjudizieller Scheck | Depotgeschäftskundenbeschwerden | Supervisory Review Process | ||||||||||||||||||||||||||||
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