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Saisonkennzeichen
Mit einem Saisonkennzeichen lässt sich der Versicherungsschutz auf bestimmte Monate begrenzen. Kraftfahrzeugfahrer zahlen dann deutlich weniger an die Versicherung, als mit einer Jahrespolice. Allerdings darf das Vehikel nur in den entsprechenden Monaten auf die Straße, sonst erlischt der Versicherungsschutz und ein Bußgeld droht. Auto- oder Motorradfahrer die erst im Frühling Gas geben, können bei der Kraftfahrzeugversicherung ordentlich sparen. Mit dem Saisonkennzeichen zahlen sie nur für festgelegte Monate Versicherungsprämien. Beispiel: Das Cabrio wird nur von Mai bis Oktober gefahren. Die übrige Zeit steht der Wagen in der Garage. Dafür reicht eine Police für sechs statt zwölf Monate. Das Saisonkennzeichen lässt sich zwei bis maximal elf Monate nutzen. Einige Versicherer bieten einen pauschalen Kurztarif an. Eine genaue Abrechnung für die jeweiligen Monate ist aber fairer und meist sogar billiger. Bezahlt wird dann anteilig für die entsprechenden Versicherungsdauer. Weniger Verwaltung, geringere Gebühren Das Saisonkennzeichen hat noch einen weiteren Vorteil. Der lästige Weg zur Zulassungsstelle ist nur einmal nötig. Wer etwa von Mai bis September fahren will, für den endet der Versicherungsschutz zwar am 30. September, die Police bleibt aber bestehen. Sie ruht von Oktober bis April. Zum 1. Mai des folgenden Jahres kann dann wieder Gas geben werden, ohne auf das Zulassungsamt gehen zu müssen. Damit sparen Saisonfahrer nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch Geld. Sie zahlen einmal rund 25 Euro Verwaltungsgebühren, dann läuft die Versicherung mit den Ruhepausen ohne weitere Kosten weiter. Wer sein Auto oder Motorrad ständig an- und abmeldet, um Versicherungsprämien zu sparen, muss dafür jedes mal Gebühren zahlen. Das Fahrvergnügen beschränkt sich auf die festgelegten Monate und das ist ernst zu nehmen. Wird vor- oder nachher gefahren, besteht keine Zulassung und ein Bußgeld, sowie drei Punkte in Flensburg könnten fällig werden. Ohne Versicherung muss der Verursacher eines Unfalls alle Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Das kann sehr teuer werden. Schadensfreiheitsrabatte Auch beim Saisonkennzeichen werden wie in der herkömmlichen KFZ-Versicherung Schadensfreiheitsrabatte gewährt. Üblicherweise rechnet die Assekuranz die Schadenfreiheit an und stuft Versicherte in eine bessere Klasse, vorausgesetzt, sie fahren unfallfrei. Allerdings muss das Fahrzeug dafür mindestens sechs Monate angemeldet sein. Schon bei fünf Monaten Anmeldedauer bleibt der Kunde auf der gleichen Stufe stehen und profitiert nicht von den jährlich fallenden Prämien. Manche Versicherer bieten dafür wieder einen Wenigfahrerrabatt an, den auch Saisonfahrer nutzen dürfen.
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Weitere Begriffe : Kompetenzdelegation, Kompetenzübertragung | internationaler Kreditmarkt, Kreditformen | Agnostizismus | ||||||||||||||||||||||||||||
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