Risikoäquivalenzprinzip
In der Gesundheitswirtschaft:
Ein in der privaten Krankenversicherung (PKV) genutztes Prinzip zur Prämienberechnung der Versicherung, nach dem die Höhe der Prämie dem zu versichernden Risiko entspricht, also zum Beispiel geschlechts- und altersabhängig oder auch abhängig vom Gesundheitszustand bei Abschluss der Versicherung ist.
Das Risikoäquivalenzprinzip wird in der derzeitigen Diskussion um die Zukunft der Krankenversicherung häufig dem Prinzip der Solidarität gegenübergestellt, nach dem die Beitragserhebung in der Sozialversicherung sich nicht nach dem individuellen Risiko, sondern nach der Leistungsfähigkeit des Mitgliedes richtet. Dementsprechend wird der Beitrag nach dem Solidaritätsprinzip im klassischen Verständnis als Prozentsatz des Einkommens erhoben.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|