relevanter Markt
Markt in Form einer Gruppe von Anbietern und Nachfragern von Bank- oder Finanzdienstleistungen der Art, dass von Anbietern und Nachfragern, die nicht der Gruppe angehören, keine oder nur geringe Einflüsse auf die gruppeninterne Preisgestaltung ausgehen.
räumlich und sachlich bestimmbarer Markt als Beurteilungsgrundlage im Rahmen der - Fusionskontrolle des Bundeskartellamtes, ob wirksamer Wettbewerb besteht. Den relevanten Markt bilden dabei die im Urteil der Marktbeteiligten austauschbaren Güter oder Dienstleistungen. Zur Feststellung einer Marktbeherrschung auf dem relevanten Markt werden die im - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in § 19 angeführten - Marktformen herangezogen.
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