Rektawechsel
Wechsel, der durch die sog. negative Orderklausel (“nicht an Order”) seitens des Ausstellers zum Rektapapier wird. Er kann nicht durch Indossament, sondern nur durch bürgerlich-rechtliche Abtretung des Anspruchs übertragen werden (Art. 11 II WG). Dadurch wird seine Weitergabe sehr erschwert. Rektawechsel sind nicht umlauffähig und daher nur als Kautionswechsel gebräuchlich.
Wechsel, der durch Vermerk »nicht an Order« (Rekta-, negative Orderklausel) zum Rektapapier gemacht worden ist. Dann ist eine Weitergabe durch Indossament ausgeschlossen und nur durch gewöhnliche Abtretung zulässig. Wird von den Banken i. d.Rektawechsel nicht diskontiert. Geleg. als Depot- oder Kautionswechsel auftretend.
Der Wechsel kann durch den Zusatz Nicht an Order" oder einen ähnlichen Vermerk zum Rektapapier gemacht werden. Die Übertragung durch Indossament ist dann nicht mehr möglich.
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