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ReitwechselWechsel- und Scheckreiterei. Auch: Kellerwechsel. Reine Finanzwechsel ohne zu Grunde liegende reale Geschäfte (Warengeschäfte). Werden von in Liquiditätsschwierigkeiten befindlichen Personen untereinander gezogen und durch laufende Diskontierung neuer Wechsel eingelöst. Banken diskontieren solche Wechsel nicht, wenn sie deren Charakter erkennen. Wechselreiterei ist als sittenwidrig strafbar. Ggs.: Handels-, Warenwechsel.
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Weitere Begriffe : Buchschulden | repartieren, Repartierung | Scheckreiterei | ||||||||||||||||||||||||||||
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