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RegelleistungenIn der Gesundheitswirtschaft: standard benefits wurden in der Reichsversicherungsordnung alle Leistungen genannt, zu deren Erbringung die Krankenkasse gesetzlich verpflichtet war. Der Begriff ist in das Krankenversicherungsrecht des SGB V nicht überführt worden. Allerdings wird er heute noch vielfach entsprechend verwendet. Gegenstücke zu den Regelleistungen sind die freiwilligen Satzungsleistungen einer Kasse.
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Weitere Begriffe : AfA | Mindestansparsumme | Bilanzaktiva | ||||||||||||||||||||||||||||
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