Recht, offizielles - inoffizielles
In der Wirtschaftssoziologie:
Bei P.A. Sorokin ist o. Recht, offizielles - inoffizielles die Gesamtheit der Rechtsnormen, die für alle Gruppenmitglieder obligatorisch sind und die von der ganzen autoritativen Macht der Gruppenführung oder von der Gruppe selbst getragen und durchgesetzt werden. I. Recht, offizielles - inoffizielles ist das, was unter der sozialen Oberfläche, die vom o.n Recht, offizielles - inoffizielles bestimmt ist, zahlreiche individuelle, gruppenspezifische Interaktionen regelt, an die das o.e Recht, offizielles - inoffizielles nicht heranreicht. Die Normen des i.n R.s stehen neben dem o.n R.; sie ergänzen und korrigieren es oder bestimmen sogar Abweichungen von ihm.
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