Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Realsicherheit

Kommt es zu einem Kreditvertag, muss der Schuldner dem Gläubiger in der Regel Sicherheiten bieten, falls der Schuldner seine Verbindlichkeiten nicht begleichen kann. Dies können entweder Personalsicherheiten (zum Beispiel Bürgschaft/ Bürgschaften) oder Realsicherheiten sein. Als Realsicherheiten bezeichnet man Vermögensgegenstände, die verpfändet werden, falls der Schuldner nicht zahlen sollte. Dies können bewegliche Gegenstände (wie beispielsweise Möbel, Schmuck oder Aktien) sein, oder auch Gegenstände des Immobilienvermögens (z.B. Gebäude, Grundstücke).



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Reallohnindex
 
Realsoziologie
 
Weitere Begriffe : Prozess, primärer | Bankwert | Entpolitisierung
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.