REACH
Die EU-Verordnung zur Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien (REACH) soll europaweit einheitliche Regeln für den Gesundheits- und Umweltschutz schaffen sowie mehr System ins Chemikalienrecht bringen. Die bisherigen Vorschriften verteilen sich auf mehr als vierzig Gesetze. Für rund 100.000 Stoffe, die vor 1981 entwickelt und in Umlauf gebracht wurden, sind Risikoanalysen bisher nicht vorgeschrieben. Häufig fehlen deshalb Informationen über mögliche Langzeitschäden. Alle neueren Chemikalien – rund 5.000 – sind dagegen schon heute auf ihre Gefährlichkeit getestet. Reach soll diese zweigeteilte Gesetzgebung beenden. Die Verordnung gilt für alle chemischen Stoffe ab einer Produktionsmenge von einer Tonne, das sind rund 30.000 Stoffe.
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