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Rückkaufswert
Begriff aus dem Versicherungsrecht. Bei vorzeitiger Kündigung von Lebens- und Unfallversicherungen besteht Anspruch auf Rückzahlung eines Teils der eingezahlten Prämien. Das ist der Garantiewert. Der Rückkaufswert (die Rückvergütung) drückt die Höhe dieses Anspruchs aus. Der Garantiewert entsteht aus den angesammelten Sparanteilen, die in den Versicherungsprämien enthalten sind, und aus den im Lauf der Zeit gutgeschriebenen Überschussanteilen (der Gewinnbeteiligung). Der Rückkaufswert (oder die Rückvergütung) ist in den ersten Jahren sehr gering, baut sich also erst nach einer gewissen Anlaufzeit dynamisch auf. Das liegt vor allem daran, dass der Versicherer vom ersten Tag an den vollen Versicherungsschutz übernommen hat, bei Unfall oder Tod also die volle Versicherungssumme auszahlen muss. Die Kalkulationsanteile für die Risikodeckung mindern deshalb den Rückkaufswert. Hinzu kommen die vertragsbedingten Verwaltungskosten. Dabei schlagen die Abschlussprovisionen für den Versicherungsaußendienst in den Anfangsjahren besonders stark zu Buche. In den meisten Fällen ist erst ab dem zehnten bis zwölften Versicherungsjahr ein Rückkaufswert erreicht, der den bis dahin eingezahlten Beiträgen entspricht. Das heißt: Je länger die Lebensversicherung bereits läuft, desto größer ist das im Vertrag enthaltene Guthaben.
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Weitere Begriffe : Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Leitung | Gesetz des tendenziellen Falls der Profitrate | Sozialpathologie | ||||||||||||||||||||||||||||
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