Quittungseinzug(sverfahren), -inkasso
Soweit Rechnungsbeträge u. ä. nicht per Lastschriftverfahren eingezogen werden (können) - weil sie z. B. vorgeschriebene Fälligkeitstermine tragen - können sie durch datierte Quittungen eingezogen werden. Diese müssen Unterschrift und Fälligkeitsdatum tragen. Der Zahlungsempfänger kann Quittungen zum Inkasso geben, ohne dass der Zahlungspflichtige einen Zahlungsauftrag gegeben hat. Banktechnisch erfolgt die Behandlung der Quittungen wie beim Wechselinkasso. Auch ist das Wechselrückgabeabkommen sinngem. auf die Rückgabe nicht eingelöster und zurückgerufener Quittungen anzuwenden. Heute hat die Lastschrift allerdings die Einzugsquittung weitgehend verdrängt.
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