Punkt
In der Gesundheitswirtschaft:
point
Alle abrechnungsfähigen ärztlichen Leistungen werden im Einheitlichen Bewertungsmaßstab nicht mit Euro-Preisen aufgeführt, sondern mit Punkten zueinander ins Verhältnis gesetzt (Bewertungszahlen). Die tatsächliche Vergütungshöhe einer Leistung ergibt sich in einem zweiten Schritt: Die Punkte werden mit dem Punktwert multipliziert.
Dieses Verfahren ermöglicht Vergütungsanpassungen, ohne dass die Bewertungsmaßstäbe bei den jährlichen Vergütungsanpassungen neu erarbeitet werden müssten.
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wird das bisherige System der ärztlichenambulanten Vergütung zum 1. Januar 2009 reformiert; hierbei wird auch eine Euro-Gebührenordnung eingeführt.
§ 85 SGB V
1. Point. Die einer Kurs- oder Preisnotierung zu Grunde gelegte Einheit. 2. Basispunkt.
In der Börsensprache Einheit einer Kursnotierung. Steigt ein Kurs zum Beispiel von 320 auf 330, so heißt es plus 10 Punkte". Kurszusätze.
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