Public/Privatepartnership
Abk.: PPPublic/Privatepartnership Öffentlich/private Partnerschaft (PPP). Neuerer Ansatz zur Errichtung von Infrastruktur und Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen. Die Attraktivität der PPP ergibt sich vor allem aus Effizienz- und Effektivitätsgewinnen durch Teilung der Projektrisiken, die jeweils von den Partnern übernommen werden, die sie am besten handhaben können. Private Unternehmen tragen die Bau- und Betriebsrisiken, die öffentliche Hand übernimmt die Verantwortung für die Schaffung und Aufrechterhaltung ausgewogener rechtlicher und wirtschaftl icher Rah menbedingungen während des gesamten Projektzyklus. Ausserdem können öffentliche Einrichtungen durch PPP öffentliche Infrastrukturdienste und -einrichtungen schaffen und zugleich die Investitionslast über einen längeren Zeitraum strecken sowie - in bestimmten Fällen - nicht bilanzwirksame Engagements eingehen.
<< vorhergehender Fachbegriff |
|
nächster Fachbegriff >> |
|
|
|
|