Prüfungsverband deutscher Banken e.V
Gemeinsames externes Prüfungsorgan der privaten Bankwirtschaft. Teil des aus 2 Komponenten bestehenden Einlagensicherungssystems des privaten deutschen Bankgewerbes: einmal die gesetzliche Entschädigungseinrichtung mitEin-lagenschutz bis 20.000 Euro pro Bankkunde, zum anderen der auf freiwilliger Basis bestehende Einlagensicherungsfonds der privaten Banken mit einer Sicherungsgrenze für die Einlagen je Gläubiger von 30% des Kern- und eines Teils des Ergänzungskapitals der einzelnen Bank. Der Prüfungsverband hat primär das Ziel, durch Prüfungen bei sämtlichen an den beiden Sicherungsfonds mitwirkenden Banken Inanspruchnahmen der Fonds präventiv zu verhindern. Die dazu von ihm durchgeführten, schon vor der Gründung einer Bank beginnenden und sich über ihre gesamte Bestehenszeit sowie alle Geschäftsbereiche erstreckenden Prüfungen - z. B. Aufnahme-, Erlaubnis- und Inhaberkontrollverfahren, laufende Prüfungen, Nachschauprüfungen - sollen Gefahrenquellen für die Sicherheit der Einlagen aufzeigen und die teilnehmenden Banken veranlassen, die entspr. Probleme abzustellen. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben arbeitet der Verband eng mit der BaFin zusammen. Einen Teil seiner Dienstleistungen für die Mitgliedsinstitute erbringt der Prüfungs verband über 4 Tochtergesellschaften.
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