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Protest mangels SicherheitAbk.: Protest m. S. Form des Wechselprotests. Wird bei Zahlungseinstellung oder fruchtloser Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Bezogenen erhoben. Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens in das Vermögen des Bezogenen ist Protesterhebung nicht erforderlich, sondern zur Ausübung des Rückgriffsrechts reicht Vorlage des gerichtlichen Eröffnungsbeschlusses aus.
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Weitere Begriffe : synthetisches Finanzinstrument | marginal man | Unterschichtenmatriarchat | ||||||||||||||||||||||||||||
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