Programmierung von Entscheidungen
In der Wirtschaftssoziologie:
die mehr oder weniger verbindliche Festlegung von Verfahren, nach denen in Organisationen oder politischen Systemen Entscheidungen getroffen werden. Es werden zwei Typen von Programmierung von Entscheidungen v. E. unterschieden: Zweckprogrammierung und konditionale Programmierung (N. Luhmann 1968). Bei der Zweckprogrammierung werden die Entscheidungen an erstrebten Wirkungen orientiert, zu deren Erreichung unter den gegebenen Bedingungen günstige Mittel gewählt werden sollen. Bei der konditionalen Programmierung handelt es sich um sog. „Wenn-Dann“-Programme. Entscheidungen werden nach bestimmten Regeln erst dann getroffen, wenn ein bestimmter Sachverhalt eingetreten ist, so z.B. bei richterlichen Entscheidungen.
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