Praecipuum
1. Allg.: Vorweg oder besonders gezahlte Vergütung an ein Mitglied einer Unternehmenszusammenarbeit für seine gegenüber den anderen Mitgliedern zusätzlichen Arbeiten.
2. Spez.: Bei Konsortialemissionen und syndizierten Krediten ein Anteil (Prozentsatz) der Führungsprovision, den die federführende Bank vorweg für ihre Aufgaben der Koordinierung im Konsortium bzw. Syndikat bekommt. Der weitere Teil der Führungsprovision wird auf die übrigen beteiligten Banken der Führungsgruppe anteilmässig verteilt.
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