Positiverklärung
Form einer - oft zusätzlichen - Kreditabsicherung. Es handelt sich um die Verpflichtung zur künftigen Bestellung von Kreditsicherheiten zugunsten der Bank. Sie wird entweder vom Kredit nehmenden Unternehmen selbst oder von einem Dritten gegeben. Ihrem Inhalt nach bezieht sie sich entweder auf die Bestellung von der Bank genehmen, aber noch nicht näher fixierten Sicherheiten oder auf die Bestellung im Einzelnen bereits genau bestimmter Sicherheiten. Anders: Negativerklärung.
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