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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Pflege, ambulante

In der Gesundheitswirtschaft: Versorgung und Unterstützung von pflegebedürftigen bzw. hilfebedürftigen Menschen, die auf Grund von Krankheit, Behinderung, Unfall oder anderweitigen dauerhaften oder vorübergehenden Einschränkungen Hilfe bei der Verrichtung von gewöhnlichen wiederkehrenden Aktivitäten des täglichen Lebens benötigen. Die ambulante Pflege zeichnet sich dabei dadurch aus, dass sämtliche Leistungen in der gewohnten Umgebung des pflegebedürftigen Menschen, also zu Hause, erbracht werden. Erbringer solcher ambulanter Pflegeleistungen sind ambulante Pflegedienste. Die ambulante Pflege ist dabei meist eine Ergänzung der Pflegeleistungen, die von Angehörigen oder anderen nahestehenden Personen übernommen werden. Nur wenn solche ehrenamtlichen Leistungen nicht erbracht werden können, werden alle benötigten bzw. im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen und finanziellen Vorschriften erbringbaren ambulanten Pflegeleistungen von einem ambulanten Pflegedienst erbracht. Zwischen den Begriffen ambulante Pflege und häusliche Pflege gibt es damit eine erhebliche Überschneidung, wobei die häusliche Pflege der umfassendere Begriff ist, der sowohl die ehrenamtlich von Angehörigen als auch die von professionell Pflegenden erbrachten Leistungen in der häuslichen Umgebung umfasst, während mit dem Begriff der ambulanten Pflege im Allgemeinen die Erbringung professioneller ambulanter Pflegeleistungen gemeint ist. Ein zunehmendes Problem gerade ambulanter Pflegedienste besteht seit der Ost-Erweiterung der Europäischen Union in Pflegekräften aus den östlichen EU-Ländern, die in Privathaushalten Pflegeleistungen zu deutlich niedrigeren Preisen als die ambulanten Pflegedienste erbringen.



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