partiarisches Darlehen als haftendes Eigenkapital
Zwar sind nach KWG unter bestimmten Voraussetzungen Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter dem haftenden Eigenkapital einer Bank hinzuzurechnen. Eine Zurechnung der diesen bei bestimmten Formen verwandten partiarischen Darlehen ist dagegen nicht zulässig. Derartige Darlehen erfüllen nicht die dort genannten Voraussetzungen, auch wenn Vereinbarungen über eine Nachrangigkeit des Rückzahlungsanspruchs getroffen werden.
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