Pariser Club
„Club der Regierungsgläubiger". Eine von den Regierungen der (westlichen) OECD-Staaten geschaffene informelle Institution zur Abstimmung der gemeinsamen Vorgehensweise bei internationaler Zahlungsunfähigkeit (hoch-)verschuldeter Entwicklungsländer sowie von Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion. An den Neuverhandlungen über bestehende Auslandsschulden (Umschuldungen) nehmen auf Antrag des Schuldnerlandes die jeweiligen Hauptgläubiger, der IWF und die Weltbank teil. Vgl. Londoner Club.
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