Packingcredit
Auch: Anticipatorycredit. Akkreditivart, spez. für Bedingungen und Erfordernisse von Exporten bestimmter Rohstoffarten (z.B. Baumwolle, Kaffee, Getreide, Reis, Felle) aus überseeischen Gebieten. Sind mit Vergabe von Vorschüssen an den Exporteur als Verkäufer verbunden und weisen dies in Form bestimmter Klauseln aus. Die als Zahlstelle genannte Bank wird durch eine zusätzliche Klausel im Akkreditiv ermächtiget, dem Begünstigten unter Haftung der eröffnenden Bank Barvorschüsse zur Finanzierung des Einkaufs oder des Transports der Exportgüter zu gewähren.
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