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Organkredit, BegrenzungDie BaFin kann für die Gewährung von Organkrediten im Einzelfall Obergrenzen anordnen; dieses Recht besteht auch, nachdem der Organkredit gewährt worden ist. Organkredite, die die von der BaFin angeordneten Obergrenzen überschreiten, sind auf weitere Anordnung der BaFin auf die angeordneten Obergrenzen zurückzuführen; in der Zwischenzeit sind sie mit haftendem Eigenkapital zu unterlegen.
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Weitere Begriffe : Kreditvergabe(prozess)anforderungen | Handeln, inneres | organisierter Markt | ||||||||||||||||||||||||||||
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