Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick | ||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||||||||||||
Ordnung, legitimeIn der Wirtschaftssoziologie: die verbindlich geregelte Struktur eines Verbandes, einer Organisation, einer Gesellschaft, die von den Betroffenen mehr oder weniger als rechtmässig anerkannt ist und nicht nur aus Zweckerwägungen und unbefragter Tradition befolgt wird.
|
||||||||||||||||||||||||||||
Weitere Begriffe : Klassensolidarität | Bankenaufsicht auf konsolidierter Basis | Urteil, moralisches | ||||||||||||||||||||||||||||
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum All rights reserved. |