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Nominalwertprinzipwichtiges Bewertungsprinzip, nach dem ein angeschaffter oder selbst hergestellter Vermögensgegenstand höchstens zu den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten bewertet werden darf. Vgl. auch: Bewertungsgrundsätze Prinzip Mark gleich Mark; d. h. einer D-Mark aus dem Jahre 1948 wird heute der gleiche Wert zugemessen wie damals, obwohl die Kaufkraft der D-Mark in der Zwischenzeit abgenommen hat. siehe: Nennwertprinzip
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Weitere Begriffe : Arbeitstempo | Gläubigerpapier | submarginaler Anbieter | ||||||||||||||||||||||||||||
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