Nachbezugsrecht
Kann die Satzung den Inhabern von Vorzugsaktien gewähren. Sie haben dann, wenn in früheren Jahren die Vorzugsdividende nicht oder nicht vollständig gezahlt worden ist, Anspruch auf Nachzahlung aus den Gewinnen folgender Jahre. Ein Nachbezugsrecht ist selbstständig, wenn die Nachzahlung dem Inhaber des Dividendenscheins des Ausfalljahres versprochen worden ist und wenn die betreffende Satzungsbestimmung nur noch für die Zukunft eingeschränkt oder abgeändert werden kann.
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