Mindesteigenkapitalanforderungen nach Basel II
Die Bemessung der Mindestkapitalanforderungen nach Basel II ist auf eine Durchschnittsbetrachtung hins. der Risikoverteilung im Bankensektor abgestellt und wird daher den individuellen Verhältnissen einzelner Institute nicht in jedem Fall gerecht. Von den Banken wird daher erwartet, dass sie über die Einhaltung der Mindestkapitalanforderungen hinaus Eigenkapital vorhalten, wenn dies ihre individuelle Risikosituation erfordert.
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