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Mietkaution
Überlässt der Vermieter seine Wohnung an einen Mieter, verlangt er in der Regel eine Kaution. Sie soll dem Vermieter eine Sicherheit sein für den Fall, dass der Mieter einmal nicht bezahlen kann. Oft wird sie auch dazu verwendet, nicht ausgeführte Schönheitsreparaturen nach dem Auszug des Mieters durchführen zu lassen. Mieter zahlen beim Einzug in eine neue Wohnung normalerweise eine Kaution an den Vermieter. Damit dieser nach dem Auszug z.B. notwendige Schönheitsreparaturen von dem Geld ausführen kann. Die Kaution darf nicht höher sein, als drei Monatsmieten ohne Betriebskosten - also drei mal die Kaltmiete. Der Mieter muss diese oftmals hohe Summe nicht auf einmal bezahlen. Er kann sie in drei gleichen Monatsmieten abstottern. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution gewinnbringend anzulegen. Meistens wird dafür ein Sparbuch gewählt. Seit Herbst 2001, durch die Mietrechtsreform, kann das Geld aber auch anderweitig angelegt werden - zum Beispiel in einem Investmentfonds. Wichtig ist nur, dass die Anlageform ertragbringend ist. Die angefallenen Zinsen am Ende der Mietzeit stehen dem Mieter zu. Eine andere Form der Mietsicherheit ist die Bankbürgschaft.
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Weitere Begriffe : Baisseklausel | Person-Rolle-Konflikt | Ombudsmann, Kundenbeschwerdestelle | ||||||||||||||||||||||||||||
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