Meldungen über den Auslandsstatus der Banken
In der Meldung »Auslandsstatus« sind alle bilanzierungs-pflichtigen Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber ausländischen Banken, Unternehmen, Privatpersonen, öffentlichen Haushalten sowie gegenüber internationalen Organisationen auszuweisen; Eventualforderungen und -Verbindlichkeiten nur insoweit, als für sie in den Meldevordrucken entspr. Positionen vorgesehen sind. Daneben sind die auf Fremdwährung lautenden Positionen gegenüber Inländern gesondert anzugeben.
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