Massenzahlungssysteme im Euroraum
In Erfüllung seiner in der Satzung festgelegten Aufgabe, das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern, hat das Eurosystem seine Politik zu Fragen des Massenzahlungsverkehrs genauer definiert. Der EZB-Rat hat hierzu 2003 »Standards für die Überwachung von Euro-Massenzahlungssystemen » verabschiedet; diese basieren auf »Grundprinzipien für Zahlungsverkehrssysteme, die für die Stabilität des Finanzsystems bedeutsam sind«. Die Standards zielen auf Förderung der Sicherheit und Effizienz in diesem Bereich sowie Gewährleistung harmonisierter Vorgaben für die Überwachung von Massenzahlungssystemen im Euroraum. Sie enthalten Indikatoren für die Kategorisierung von Massenzahlungssystemen als Zahlungsverkehrssysteme, die für die Stabilität des Finanzsystems bedeutsam sind (systemrelevante Systeme), Zahlungsverkehrssysteme von besonderer Bedeutung u. a. Massenzahlungssysteme. Auf systemrelevante Massenzahlungssysteme sind sämtliche Grundprinzipien anzuwenden. Für Systeme von besonderer Bedeutung gilt nur eine Auswahl von 6 Grundprinzipien. Andere Massenzahlungssysteme müssen andere anwendbare Standards erfüllen (bspw. »Standards des Eurosystems für E-Geld-Systeme« oder nationale Standards).
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