Marktinfrastrukturüberwachung im Eurosystem
Überwachung der Zahlungs- und Clearingsysteme gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Eurosystems. Sie soll effiziente und sichere Organisation der Zahlungsströme sicherstellen. Darüber hinaus hat das Eurosystem grunds. Interesse an anderen Infrastrukturen, die zur Wertpapierübertragung eingesetzt werden, bspw. Wertpapierclearing- und -abwicklungssystemen, da Probleme beim Transfer von Sicherheiten Durchführung der Geldpolitik und reibungsloses Funktionieren der Zahlungssysteme gefährden können. Das Überwachungsmandat des Eurosystems erstreckt sich auf sämtliche - einschl. der von ihm selbst betriebenen - Eurozahlungssysteme. Für die eigenen Zahlungssysteme wendet das Eurosystem dieselben Mindestaufsichtsstandards an wie für die vom Privatsektor betriebenen. Diese Standards sind in den »Grundprinzipien für Zahlungssysteme, die für die Stabilität des Finanzsystems bedeutsam sind« statuiert; der EZB-Rat hat diese 2001 als Grundlage für seine Überwachungspolitik i. Hinbl.a. systemrelevante Zahlungssysteme beschlossen.
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