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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Maklercourtage, -kurtage, -gebühr, -lohn

Abgeltung für Maklerdienstleistungen. Haben, wenn nichts anderes vereinbart wird, Käufer und Verkäufer zu zahlen, wenn der Makler für sie Geschäfte zustande bringt. Vermittlungsprovision, die vor allem im Wertpapierkommissionsgeschäft der Banken dem Kapitalanleger neben Provisionen und Gebühren der Banken in Rechnung gestellt wird. Zunächst stellt der Makler die Kurtage der Bank in Rechnung, die sie wiederum an den Kunden, der den Auftrag erteilt hat, weiterbelastet. Die Bank ist dem Kunden gegenüber auch dann zur Berechnung einer Kurtage berechtigt, wenn sie den Auftrag im Rahmen ihres Eigengeschäfts bzw. durch Selbsteintritt ausführt, also durch Veräusserung oder Erwerb der Papiere zu Lasten oder zu Gunsten ihrer eigenen Bestände.



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