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Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
Das Luftverkehrsgesetz regelt die Benutzung des Luftraums. Es gilt für Flugzeuge, Ballons, Motorsegler oder Drachen. Wer ein solches Fortbewegungsmittel steuern will, muss einen Flugschein haben und dazu eine Prüfung ablegen. Das Luftverkehrsgesetz regelt auch die Genehmigung und den Betrieb von Flughäfen. Bei der Planung eines Flughafens müssen Sicherheitsbereiche festgelegt werden. Außerhalb dieser Flugplätze dürfen Luftfahrzeuge nur landen, wenn sie eine besondere Erlaubnis haben. Im Luftverkehrsgesetz ist auch geregelt, dass bestimmte Stoffe nur mit Sondererlaubnis transportiert werden dürfen. Dazu gehören:
In Paragraf 27 ist zusätzlich geregelt, dass elektronische Geräte, die den Flugverkehr stören könnten, verboten sind. Außerdem dürfen keine Waffen, explosionsgefährliche Stoffe oder Munition im Handgepäck transportiert werden. Flugwetterdienst Um den Flugverkehr zu sichern, gibt es einen regelmäßigen Flugwetterdienst, den der Deutsche Wetterdienst unterhält. Hierzu wird das Wetter überwacht, es gibt Vorhersagen, Flugberatungen und Wetterwarnungen. Das ist in Paragraf 27e festgehalten. Schutz vor Angriffen Um den Flugverkehr vor Angriffen, Entführungen und Sabotageakten zu sichern, darf die Luftfahrtbehörde Personen durchsuchen und gegebenenfalls aus dem Flughafen oder dem Flugzeug verweisen. Die ist in Paragraf 29 ff geregelt. Schadenersatz Grundsätzlich sind die Luftfrachtführer schadenersatzpflichtig, wenn einem Passagier ein Schaden im Flugzeug entsteht. Das gilt auch für beschädigtes Gepäck. Allerdings ist der Luftfrachtführer nicht schadenersatzpflichtig, wenn alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen wurden, und er das nachweisen kann. Die Höhe der Schadenersatzpflicht ist in Paragraf 46 geregelt. Straftaten Im dritten Abschnitt ab Paragraf 58 ist festgehalten, wie gegen Ordnungswidrigkeiten vorgegangen wird - beispielsweise eines Flugzeugführers. Aber auch Passagiere, die sich nicht an die Regeln halten, können bestraft werden. Möglich sind sowohl Freiheits- als auch Geldstrafen. Das Gesetz kann im Internet nachgelesen werden. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/luftvg/inhalt.html
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Weitere Begriffe : PPP | Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten | Derivatefunktionen | ||||||||||||||||||||||||||||
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