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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Luftmeldungen

Im Zusammenhang mit Millionenkreditan-zeigen nach § 14 KWG auftretender Missbrauch. Bei solchen Anzeigen besteht ein nicht unbeträchtlicher Teil aus Nullanzeigen, bei denen der Millionenkredit als am Meldetag vollständig zurückgeführt gemeldet wird. Solche Meldungen sind korrekt, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt des Berichtszeitraums ein Millionenkredit bestanden hat. In Einzelfällen hat die BaFin jedoch festgestellt, dass sich unter den Nullanzeigen auch Meldungen befinden, in denen die anzeigende Bank eine Millionenkreditinan-spruchnahme während des Berichtszeitraums nur vortäuscht, in Wirklichkeit ein Millionenkredit aber nicht gewährt wurde. Die Bank erschleicht sich auf diese Weise eine Benachrichtigung in Form der Rückmeldung der Bundesbank über die gemeldeten Kreditnehmer (Evidenzzentrale). Die Abgabe von »Luftmeldungen« ist eine mit Bussgeld bedrohte Ordnungswidrigkeit; sie führt dazu, dass unbefugten Banken Einblick in die Kreditengagements eines Kreditnehmers gewährt und in einem vom KWG nicht gedeckten Umfang in das den Kreditnehmer schützende Bankgeheimnis eingegriffen wird. Die BaFin prüft die Richtigkeit von Nullanzeigen stichprobenweise.



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