Liquiditätsgrundsatz-Restlaufzeiten
Als Restlaufzeit gilt: 1. der Zeitraum zwischen dem jeweiligen Meldestichtag und dem Fälligkeitstag der jeweiligen Zahlungsmittel und -Verpflichtungen vorbehaltlich der folgenden Bestimmungen; 2. die jeweilige Kündigungsfrist bei un-gekündigten Kündigungsgeldern, wobei eine Kündigungssperrfrist hinzuzurechnen ist; 3. der Zeitraum zwischen dem jeweiligen Meldestichtag und der Fälligkeit des Teilbetrags bei Forderungen und Verbindlichkeiten, die regelmässig in Teilbeträgen zu tilgen sind, ungeachtet, ob die Teilbeträge einen Zinsanteil enthalten oder nicht; 4. die verbleibende Geschäftsdauer bei Zahlungsmitteln aus Pensions- und Verleihgeschäften mit bestimmten Papieren sowie bei daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen; 5. die verbleibende Geschäftsdauer zzgl. der am Ende des Geschäfts geltenden Restlaufzeiten der Wertpapiere bei Zahlungsmitteln aus Pensions- und Verleihgeschäften mit bestimmten Wertpapieren sowie bei daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen. Vorzeitige Kün-digungsmglichkeiten sind bei Verbindlichkeiten zu berücksichtigen, nicht dagegen bei Forderungen und im Bestand. Bei Forderungen und Verbindlichkeiten, die regelmässig in Teilbeträgen getilgt werden, sind die Rückzahlungsbeträge in Höhe der jeweiligen Teilbeträge in die betr. Laufzeitbänder einzustellen. Tagesgelder und Gelder mit täglicher Kündigung sind nicht als täglich fällig, sondern als Festgelder mit eintägiger Laufzeit anzusehen.
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