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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Limited

Eine Limited company ist eine Gesellschaftsform nach britischem Recht. Wegen der Freizügigkeitsregeln in der Europäischen Union ist es erlaubt, in dieser Form auch in anderen EU-Staaten geschäftlich tätig zu werden. Bei der Gründung sind keine 25.000 Euro Stammkapital erforderlich wie bei der deutschen GmbH, sondern nur ein symbolisches britisches Pfund. Mit Limited oder Ltd. ist die so genannte Private Company Limited by shares gemeint, die für Kleinunternehmen und Mittelständler gebräuchlich ist. Große, häufig börsennotierte Unternehmen sind dagegen Public limited companies oder PLC\'s. Der Name Limited verweist darauf, dass die Haftung der Gesellschafter finanziell begrenzt ist. Sie haften nur bis zur Höhe der von ihnen für die Anteile erbrachten Einlage. Diesem Vorteil steht jedoch eine Reihe von Nachteilen gegenüber: Streitigkeiten, etwa zwischen Gesellschaftern, müssen nach englischem Recht austragen werden. Einer Pflichtmitgliedschaft in der IHK kann sich der Limited-Gründer nicht entziehen. Die Veröffentlichungspflicht für Jahresbilanzen wird vom britischen Gesellschaftsregister rigide durchgesetzt - wer sich nicht daran hält, dem drohen hohe Strafen und im Extremfall die Löschung aus dem Register.



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