Legitimitätsregelung
In der Wirtschaftssoziologie:
der Anspruch einer Herrschaft, von den Beherrschten aufgrund von herausragenden Führerpersönlichkeiten, aufgrund von Traditionen oder von Satzung als rechtmässig anerkannt zu werden, wird von den Beherrschten nicht immer inhaltlich anerkannt: die Anerkennung wird oft nur vorgetäuscht, gehorcht wird aus anderen Gründen. Trotzdem bestimmt der Legitimitätsanspruch massgeblich die jeweilige Struktur der Herrschaft und hat insofern Legitimitätsregelung (M. Weber).
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