Legitimitätsgrundlage
In der Wirtschaftssoziologie:
die der Fügsamkeit der Beherrschten in die Herrschaft zugrunde liegende Form der Anerkennung: Glaube an die herausragenden Persönlichkeitseigenschaften eines Führers, Geltung von Tradition oder sachliche Übereinstimmung mit Satzungen und Verfahrensregeln (M. Weber). In der Diskussion des Herrschaftsbegriffs bei Weber sind weitere L.n vorgeschlagen worden, vor allem die Sachverständigkeit in der Lösung von technischen Problemen.
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