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Landeszentralbank (LZB)

Die Landeszentralbanken sind die regionalen Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank. Es existieren neun Landeszentralbanken in Stuttgart, München, Berlin, Hannover, Hamburg, Frankfurt am Main, Düsseldorf, Mainz und Leipzig. Ihnen nachgeordnet sind Zweiganstalten in allen größeren Städten. Sie führen die Geschäfte der Bundesbank mit den Kreditinstituten und den öffentlichen Verwaltungen in der jeweiligen Region.

Geleitet werden die Landeszentralbanken von einem zwei- oder dreiköpfigen Vorstand. Die Präsidenten, die gleichzeitig Mitglieder des Zentralbankrats sind, werden vom Bundesrat vorgeschlagen und vom Bundespräsidenten ernannt.

Die übrigen Vorstandsmitglieder ernennt der Präsident der Bundesbank auf Vorschlag des Zentralbankrats.



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