Landesschuldbuch
öffentliches Register zur Eintragung und Beurkundung von Darlehensforderungen (Schuldbuchforderungen) gegen ein Bundesland. – Landesschuldbuch werden aufgrund von Ländergesetzen eingerichtet, um zunächst die gesetzlich als Buchschulden zugeteilten Ausgleichsforderungen eintragen zu können. (Länder-)Schuldbuchvorschriften verbinden echtes Schuldbuchsystem (nach RSchbG) mit allgemeiner Schuldenregistrierung (z. B. aus haushaltsrechtlichen Gründen). Landesschuldbuch sind daher nur z. T. als öffentliche Register eingerichtet. Eintragung von Einzelgläubigern ist zwar möglich, bei Wertpapieremissionen i. d. R. jedoch nicht vorgesehen.
Wie der Bund (Bundesschuldbuch), so führt auch jedes Bundesland ein Schuldbuch.
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