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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Lärmschutz

Unter Lärmschutz versteht man alle Maßnahmen, die die Lärmbelastung begrenzen und vor allem das Ziel haben, gesundheitsgefährdenden Lärm zu vermeiden. Hierbei wird das Bundesimmissionsschutzgesetz durch Regelungen des Straßenverkehrs-, Schienenverkehrs-, Luftverkehrs- und Schiffverkehrsrecht, des Raumordnungs-, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sowie des Gewerberechts ergänzt. Die Verminderung von Lärmemissionen kann direkt an der Lärmquelle (aktiver Lärmschutz) oder durch passive Schutzmaßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwall oder -fenster erfolgen. Lärm, TA Lärm



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