Länderrisikopolitik, Risikoabgeltung
Form wir-kungsbezogener Risikopolitik. Besteht in der kalkulatorischen Berücksichtigung der Länderrisiken in der Konditionenfestlegung. Bei der Bestimmung der individuellen Zinsmarge im Auslandskreditgeschäft ist als kalkulatorischer Bestandteil ein dem jeweiligen Länderrisiko entspr. Risikozuschlag mit einzubeziehen, wobei die individuellen Risikoprämien in ihrer Gesamtheit zumindest langfristig die eingetretenen Verluste im internationalen Kreditgeschäft kompensieren sollten. Ein Teil der Zinsmarge dient als Risikoprämie, die der Bank eine ausreichende Reservenbildung ermöglichen soll. Die Höhe dieser Risikoprämie sollte sich nach der individuellen Bonität der Kreditnehmer differenziert ausrichten. Inwieweit sich solche risikoadäquaten Zuschläge am Markt durchsetzen lassen, hängt massgeblich von der Verhandlungsposition einer Bank bzw. des Kreditnehmers und damit von den Wettbewerbsverhältnissen ab.
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