Kurzfristiger Planpreis
Der kurzfristiger Planpreis ist derjenige Planpreis, der immer wieder an den Marktpreis angepaßt werden muß (sog. Planungsüberholung). Schon kleine Preisänderungen zwingen in manchen Fällen dazu, den Planpreis anzupassen. Er dient dann als Grundlage für die Vorkalkulation, der Erfolgsplanung und für Sofortmaßnahmen bei Anpassung der Faktoreinsatzmengen (Minimalkostenkombination); möglicherweise auch der Nachkalkulation beispielsweise bei einer Preisgleitklausel.
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