kreditnehmerbezogenes Abwicklungsrisiko
1. Bei einem Handelsbuchgeschäft, das nach dem vereinbarten Erfüllungszeitpunkt noch nicht abgewickelt ist, der zu Gunsten des Instituts bestehende Unterschiedsbetrag zwischen aktuellem Marktpreis eines Eindeckungsgeschäfts und vereinbartem Abrechnungspreis nach Massgabe des KWG-vorgegebenen Gewichtungssatzes. Abweich, vom Standardverfahren kann das Institut nach einheitlicher Wahl hins. aller Kreditnehmer in vereinfachtem Verfahren das kreditnehmerbezogene Abwicklungsrisiko so berechnen, dass es den vereinbarten Abrechnungspreis für jede Transaktion, die zwischen 5 und 45 Geschäftstagen nach dem festgesetzten Termin noch nicht abgerechnet worden ist, mit dem entspr. vorgegebenen Faktor multipliziert. Ab dem 46. Geschäftstag nach dem festgesetzten Termin geht die Preisdifferenz in beiden Verfahren in voller Höhe in die Handelsbuchgesamtposition des Instituts ein. Die Wahl des vorgenannten Verfahrens hat für alle Kreditnehmer einheitlich zu erfolgen. Ein Verfahrenswechsel ist nur mit Zustimmung der BaFin zulässig. 2. Nach KWG Sonderkredittatbestand für Handelsbuchinstitute, der nur Geschäfte, die dem Handelsbuch zugeordnet werden (Verkäufe) oder werden sollen (Käufe), betrifft. Diese Handelsbuchteilposition wird unter § 39 GroMiKV definiert. Eine vergleichbare Regelung besteht für Nichthandelsbuchinstitute nicht.
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