Kreditgenossenschaftsinsolvenz
Insolvenz einer Genossenschaftsbank tritt ein bei Zahlungsunfähigkeit, bei Genossenschaftsbanken mit Nachschusspflicht bei Überschuldung, wenn diese ein Viertel des Gesamtbetrags der Haftsummen aller Mitglieder übersteigt, bei Genossenschaftsbanken ohne Nachschusspflicht bei Überschuldung. Tatsächl. wird es nicht zur Insolvenz kommen, sondern die Einlagensicherungseinrichtung des genossenschaftlichen Bankenbereichs wird eintreten.
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