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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Kreditbesicherung, -absicherung

Zur Verbesserung ihrer Risikoposition verlangen die Banken von ihren Kreditnehmern i. A. Bereitstellung von (zusätzlichen) Sicherheiten, weil sich trotz der Kreditwürdigkeitsprüfung das Bonitätsrisiko nicht vollständig ausschliessen lässt. Insb. bei langfristigen Krediten, die zum Zeitpunkt der Kreditvergabeentscheidung eine ebenso langfristige und mit entspr. Unsicherheit verbundene Bonitätsprognose voraussetzen, scheint den Banken eine Kreditbesicherung unerlässlich. Unabdingbar ist die Stellung von Sicherheiten i. d. R. auch dann, wenn sich nach Abschluss der Kreditwürdigkeitsprüfung gewisse Zweifel an der Bonität des Kreditnehmers ergeben haben, die Bank aber dennoch nicht auf das Geschäft verzichten will. Es ist allerdings zu konstatieren, dass im Kreditgeschäft der Banken als primäre Sicherheit die Bonität des Kreditnehmers gilt und der Kreditbesicherung ledigl. der Charakter einer »zweiten Verteidigungslinie« zukommt, da Kredite im Normalfall nicht aus gestellten Sicherheiten, sondern aus dem Cashflow bzw. den erwirtschafteten Gewinnen des Kreditnehmers getilgt werden. Auf Sicherheiten wird somit erst dann zurückgegriffen, wenn eine normale Vertragserfüllung durch den Kunden nicht erfolgt. Bei der Sicherung von Krediten durch Hereinnahme von Sicherheiten ist die Risikoreduzierung das Ergebnis einer Reihe unterschiedlicher risikopolitischer Funktionen, die die verschiedenen Sicherungsrechte besitzen.



 
Weitere Begriffe : Vorauszahlung im Aussenhandelsgeschäft | Konfliktmodell | Barvorschuss
 
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