Kreditbearbeitung(skontrolle)
Nach MaRisk müssen von den Banken für die Kreditbearbeitung prozessabhängige Kontrollen eingerichtet werden, die gewährleisten, dass die Vorgaben der Organisationsrichtlinien eingehalten werden. Die Kontrollen können auch im Rahmen des üblichen Vieraugenprinzips erfolgen. Insb. muss kontrolliert werden, ob die Kreditentscheidung entspr. der festgelegten Kompetenzordnung erfolgt ist und ob vor Valutierung die Voraussetzungen oder Auflagen aus dem Kreditvertrag erfüllt sind.
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