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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Kreditauskunft, -nehmerauskunft

Einholung von Informationen durch eine Bank über die Kreditwürdigkeit eines Kreditantragstellers. Die entspr. Kreditauskunft ist zunächst Selbstauskunft des Bankkunden, der zur Darlegung entspr. Unterlagen beizubringen hat, und/oder sie ist sodann Auskunft von Dritten. I. d. R. wird beides kombiniert. Die Drittauskunft umfasst i. w. S.: 1. Auskünfte von gewerbsmässigen Auskunfteien (Schufa); 2. Auskünfte anderer Banken, von Abnehmern und/oder Lieferanten des Antragstellers; 3. Einblicknahme in öffentliche Register; 4. Informationen von Wirtschaftsorganisationen wie Kammern, Verbänden usw.; 5. Auskünfte sonst. Stellen wie Kreditschutzvereinen, Konsulaten, Gläubigerschutzvereinigungen usw. Bei Einholung, Erteilung, Verwendung von Informationen ist Datenschutz zu beachten.



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